8.4. 8.4.1. Aus diesem Sachverhalt ergibt sich, dass die Tätigkeiten von D. für die Zweigstelle der Gesellschaft B. – insbesondere im Steuerbereich – allumfassend und uneingeschränkt waren, was sich insbesondere aus der im Handelsregister erteilten Einzelunterschrift ergibt. Mit der gegenüber der Bank I. erteilten Zugriffsberechtigung zu zweien war es D. sodann möglich, finanzielle Transaktionen betreffend Konti und Wertschriften zu bewilligen oder zu blockieren. Dass er sich dessen bewusst war, ergibt sich insbesondere aus seiner E-Mail vom 22. Januar 2014 an F.