Die Tätigkeit der Gesellschaft E. basierte auf dem Verwaltungsauftrag mit der Gesellschaft B. vom 24. November/1. Dezember 2009, welcher auch für die Zweigniederlassung Z. bindend war und deren Vermögenswerte umfasste. Dieser Vertrag wurde ausschliesslich von C. unterzeichnet. Vereinbart wurde dem Vertragstypus entsprechend nichts Anderes als die Vermögensverwaltung im Rahmen des Anlageprofils und des "Anhang II zu Verwaltungsauftrag betreffend Zusatzinstruktionen für nicht bankübliche Anlagen". Weiter wurde eine "Vollmacht für Finanzintermediäre" gegenüber der Bank I. ausgestellt. 8.4. 8.4.1.