Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer, a.a.O., Art. 15 VStG N 20). Auch verdeckte Gewinnausschüttungen können Teil einer faktischen Liquidation bilden. Nicht jede geldwerte Leistung stellt jedoch schon Teil einer faktischen Liquidation dar. Geldwerte Leistungen sind dann Teil oder Beginn einer faktischen Liquidation, wenn sie im konkreten Fall eine Etappe auf dem Weg zur faktischen Liquidation bilden (Urteil des Bundesgerichts 272 Spezialverwaltungsgericht 2019 vom 18. Dezember 2008 (2C_502/2008), Erw. 3.2 mit Hinweis).