nisierten Zürcher Steuergesetz, 3. Auflage, Zürich 2013, § 60 N 23), gleich wie bei der Auflösung einer juristischen Person mit Sitz im Kanton Aargau (§ 66 Abs. 1 und 3 StG). In beiden Fällen hat ein Liquidator gleichermassen für die "Erfüllung der Steuerpflicht" zu sorgen. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb die Auflösung einer Zweigniederlassung eines ausländischen Hauptunternehmens in Anwendung von § 7 StG anders behandelt werden sollte als die Auflösung einer juristischen Person mit Sitz in der Schweiz. 7.1.4.