7.1.2. Obwohl § 7 StG keine gemäss dem Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 (StHG, SR 642.14) harmonisierte Bestimmung ist, lehnt sich die Regelung stark an jene von Art. 55 DBG (und Art. 15 VStG) an. Entgegen der Auffassung des Rekurrenten/Beschwerdeführers werden dennoch in § 7 StG – obwohl mit Art. 55 DBG nicht wortgleich – mit Bezug auf den Haftungstatbestand keine gegenüber dem Recht der direkten Bundessteuer anderen oder weitergehenden Voraussetzungen aufgestellt. Aus dem Wortlaut von § 7 StG ergibt sich klar, dass der Liquidator – in allgemeiner (und damit über die Regelung in Art.