6.5. 6.5.1. Die vom KStA verfügte Haftung sanktioniert das Verhalten von D. als Liquidator der Gesellschaft B., Zweigniederlassung Z. Entsprechend sind im vorliegenden Verfahren sein Verhalten und allfällige Verantwortlichkeiten Thema. Untersucht werden soll insbe- 2019 Steuern 267