2017 Steuern 317 dass die KG M. auch nach der Beendigung des Mietverhältnisses durch das EU M. weiterhin Gewinne erzielte (…). Wie das KStA zu Recht ausführt ist kein Grund ersichtlich, inwiefern die Diskushernie des Rekursgegners die Weiterführung der Vermietung der Liegenschaft verunmöglicht haben soll. Ein direkter Zusammenhang ist nicht erkennbar. Der Umstand, dass die KG M. nach der Aufgabe der Sägerei durch den Rekursgegner die Liegenschaft verkaufen wollte, ist jedenfalls nicht direkt auf die gesundheitlichen Probleme des Rekursgegners zurückzuführen. 4.3. Somit ist § 45 Abs. 1 lit.