Wohnstätte dient. In X. (Deutschland) steht ihm seit dem 10. Juni 2003 ein Eigenheim zur Verfügung, in dem seine Ehefrau lebt. Er verfügt somit sowohl in Y., als auch in Deutschland über eine ständige Wohnstätte. Dementsprechend ist weiter zu prüfen, wo sich sein Lebensmittelpunkt befindet. 4.2.5.2. Das eheliche Zusammenleben bildet gewöhnlich das gewichtigste Indiz für den Lebensmittelpunkt; die persönlichen und familiä- 2017 Steuern 325