4. 4.1. Der Rekurrent ist deutscher Staatsangehöriger. Er ist seit dem 10. Juni 2003 in X. (Deutschland) wohnhaft und bei der Stadt X. registriert. Der Rekurrent besitzt zusammen mit seiner Ehefrau in X. ein Eigenheim. In Deutschland ist er nicht erwerbstätig. Der Rekurrent lebt und arbeitet seit dem 31. Oktober 2004 in der Schweiz. Seit dem 1. November 2009 verfügt der Rekurrent über die Niederlassungsbewilligung C. Seit dem 1. Oktober 2006 ist der Rekurrent bei der Einwohnerkontrolle der Einwohnergemeinde Y. registriert. Er arbeitet in unselbständiger Erwerbstätigkeit als Projektleiter bei der B. AG in Z.