2.2. Im vorliegenden Verfahren umstritten sind die in der Buchhaltung des Einzelunternehmen S. verbuchten Transitorischen Passiven (im Folgenden: TP) per 31. Dezember 2011. Die Steuerkommission N. hat diese mangels Nachweises der geschäftsmässigen Begründetheit vollumfänglich zum steuerbaren Einkommen und Vermögen hinzugerechnet. Die Rekurrenten machen geltend, da die TP per 31. Dezember 2011 nachgewiesen und belegt seien, müsse die Aufrechnung zum steuerbaren Einkommen und Vermögen reduziert wer-