Zu beachten ist weiter, dass sie selber vorbringt, für die täglichen Abschlussarbeiten (PC-Shut- down, Telefonumstellung, Agendaprüfung) einige Minuten zu benötigen (…). Es kann somit – insbesondere auch aufgrund der bestätigten Überstunden – darauf abgestellt werden, dass die Rekurrentin grundsätzlich länger als bis um 18:00 Uhr arbeiten musste, doch ist eine durchschnittliche Wartezeit von 10 Minuten bis zur Abfahrt an der Haltestelle C. sachgerecht. Der Weg von der Haltestelle in A. an den Wohnort nahm 1 Minute in Anspruch. Der Zeitbedarf für den Rückweg beträgt somit durchschnittlich 116 Minuten (9 + 10 + 96 + 1). 5.2.3.