Vorbehältlich des Nachweises einer solchen anderen Ordnung hätte die Stockwerkeigentümergemeinschaft also grundsätzlich mit einer Stimme aufzutreten. Nach der Praxis des SKE (AGVE 2001 S. 446 f.) sind aber auch einzelne Mitglieder von Miteigentumsgemeinschaften berechtigt, Entschädigungsbegehren zu stellen. Es bleibt indessen zu beachten, dass das Verfahren die