69 Formelle Enteignung; Legitimation des Stockwerkeigentümers, Entschädigungsbegehren zu stellen (Präzisierung der Rechtsprechung) Ein einzelner Stockwerkeigentümer ist beim Rechtserwerb für ein der Liegenschaft insgesamt nützendes Werk (wie beispielsweise eine Lärmschutzwand oder ein Hochwasserschutzdamm) nicht zur individuellen Rechtsmittelerhebung im Enteignungsverfahren legitimiert. Etwas anderes kann nur gelten, wenn er grundsätzlich anders betroffen ist als der Rest. Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen, vom 25. Mai 2016 in Sachen Kanton Aargau gegen A. (4-EV.2014.39).