Von Bedeutung ist alsdann, in welcher Weise der Zinsaufwand im Innenverhältnis verteilt worden ist." Daraus folgt, dass von einem Steuerpflichtigen effektiv bezahlte Hypothekarschuldzinsen bei Bestehen einer Solidarhaftung auch ohne Eigentum an einer Liegenschaft abzugsfähig sind (vgl. auch SGE vom 21. Februar 2013 in Sachen H.Q. [3-RV.2011.196]; ZStP 2013 Nr. 6). Es besteht kein Grund, diese Rechtsprechung nicht auch auf Fälle von hälftigem Miteigentum anzuwenden. Die vom 378 Spezialverwaltungsgericht 2016