/AHVV]). 3.4.3 Im konkreten Fall ist unstreitig, dass die hypothezierende Bank sowohl in der 'Vereinbarung für die Immobilienfinanzierung' als auch in den Verträgen 'für Ihre UBS-Festhypothek' ausdrücklich beide Konkubinatspartner als Kreditnehmer aufführt. Sie beide haften der Bank gegenüber solidarisch. Solidarität setzt indes voraus, dass tatsächlich mehrere zivilrechtliche Schuldner vorliegen. Die bisherigen Alleinschuldner werden einzig aufgrund dessen solidarisch haftbar, dass sie erklären, dem Gläubiger gegenüber 'jeder einzeln für die Erfüllung der ganzen Schuld' haften zu wollen (Art. 143 Abs. 1 OR).