68 Schuldzinsenabzug (§ 40 lit. a StG) Der hälftige Miteigentümer einer Liegenschaft kann bei Solidarhaftung auch die über seinen Miteigentumsanteil hinaus selbst bezahlten Hypothekarschuldzinsen abziehen. Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 26. Mai 2016 in Sachen T.S. (3-RV.2016.26). Aus den Erwägungen 4. 4.1. 2016 Steuern 375