Daran vermag auch die von der Rekurrentin im Rekursverfahren neu eingereichte "Kursbestätigung" der Schule X. vom 6. November 2015 nichts zu ändern, wonach der von S.S. besuchte Kurs 2013/2014 am 7. Januar 2013 begonnen und am 5. Januar 2015 geendet hat. Selbst wenn der Kurs offiziell erst anfangs Januar 2015 geendet hat, ist auf das Datum der Diplomfeier abzustellen, weil eine Diplomverleihung der letzte offizielle Akt einer Ausbildung darstellt.