374 Spezialverwaltungsgericht 2016 Die Diplomfeier fand vorliegend unbestrittenermassen am 20. Dezember 2014 statt. Die Schule gilt daher (spätestens) an diesem Tag als beendet. S.S. befand sich am Stichtag 31. Dezember 2014 also nicht mehr "in Ausbildung". Daran vermag auch die von der Rekurrentin im Rekursverfahren neu eingereichte "Kursbestätigung" der Schule X. vom 6. November 2015 nichts zu ändern, wonach der von S.S. besuchte Kurs 2013/2014 am 7. Januar 2013 begonnen und am 5. Januar 2015 geendet hat.