macht werden. In der Vernehmlassung vom 9. Februar 2017 führt das Gemeindesteueramt Y. ergänzend aus, die Spesen würden rund 25 % des Nettolohnes ausmachen. Gemäss Wegleitung zur Steuererklärung seien Spesen zum Einkommen zu addieren, soweit sie den Charakter von Berufskostenersatz hätten. Allein schon aufgrund der Höhe der Spesen und dem Verhältnis zum Nettolohn müsse davon ausgegangen werden, dass es sich vorliegend zumindest partiell um Berufskostenersatz handle. Das zeige sich auch aus dem Vergleich mit anderen Angestellten der A. AG. 6.1.3. Der Rekurrent entgegnet, es seien ihm Routenspesen ausbezahlt worden, nicht Pauschalspesen. Es sei widersprüchlich, die Fahrtkos-