Zusätzliche Auflagen betreffend Lärmvermeidung wurden vom Gemeinderat erst mit dem Beschluss vom 25. November 2013 verfügt, weitergehende Massnahmen mit Entscheid des Ge-meinderates vom 5. Mai 2014 jedoch abgewiesen (Ausnahme: Wechsel des Lärmverantwortlichen). Im Schreiben des Departe-mentes Bau, Verkehr und Umwelt vom 12. März 2014 wurde ausgeführt, die Gemeinde habe mit der Verfügung vom 25. November 2013 ausreichende Rahmenbedingungen geschaffen, um den zweifelsohne bei einem Bau dieser Grössenordnung entstehenden Lärm für die unmittelbare Anwohnerschaft auf ein erträgliches Mass zu reduzieren.