Reduktion des Eigenmietwertes führen. Allein deshalb ist der Rekurs abzuweisen. 5.5. 5.5.1. Auch in Anwendung der im Entscheid der Schätzungskommission nach Baugesetz (AGVE 2006 S. 341) entwickelten öffentlichrechtlichen Grundsätze zur Immissionsentschädigung im Zusammenhang mit Baustellenlärm könnte wohl – darüber braucht nicht abschliessend befunden zu werden – keine Eigenmietwertreduktion erfolgen. (…) 5.5.2. Die Vorinstanz hat das Bauprogramm im Einspracheentscheid dargestellt. Die nachfolgenden Angaben sind unbestritten geblieben: