Dass die Rekurrenten eine entsprechende Klage gegen die Bauherrschaft eingereicht haben, wurde von den Rekurrenten nicht dargetan. Es ist zudem festzustellen, dass die Zusprechung von Schadenersatz (gerichtlich zugesprochener Ersatz für die verminderte Wohnqualität) in einem Zivilprozess die begehrte Reduktion des Eigenmietwertes ausschliessen müsste, da die Einbusse bereits zivilrechtlich ausgeglichen worden wäre. 5.4. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich eine Reduktion des Eigenmietwertes wegen Baulärmimmissionen nach steuerlichen Grundsätzen nicht rechtfertigen lässt.