Art. 679 und 684 ZGB den Anspruch von Mietern auf Schadenersatz geprüft. Der entsprechende Anspruch richtete sich dabei immer gegen den Bauherrn. Voraussetzung für einen Anspruch waren stets eine übermässige Einwirkung und eine beträchtliche Schädigung durch eine Baustelle. Auf diese Entscheide kann vorliegend in Bezug auf die Reduktion des Eigenmietwertes des Eigentümers nicht abgestellt werden. Zum einen werden Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümer und Eigentümerinnen im Steuerrecht insofern nicht gleich behandelt, als der Mieter bzw. die Mieterin keinen Eigenmietwert (welcher mindestens 60 % des Marktmietwertes zu betragen hat) versteuern muss.