3.2. Mit Schreiben vom 20. Mai 2013 an die Gemeinde Z., Abteilung Steuern und Gemeinderat, und mit Rekurs vom 22. April 2014 im Verfahren 3-RV.2014.80, beantragte der Rekurrent die (temporäre) Herabsetzung des Eigenmietwertes um 25 % als Folge der Immissionen der Baustelle auf dem Nachbargrundstück. In der Steuererklärung 2013 (Ausdruck vom 29. Mai 2014) deklarierten die Rekurrenten einen Eigenmietwert von CHF 12'890.00, was 50 % des verfügten Eigenmietwertes entspricht. Mit Schreiben vom 10. November 2014 (im Rekursverfahren 3-RV.2015.42) änderte der Rekurrent die mit der Steuererklärung verlangte temporäre Reduktion auf 70 % des Eigenmietwertes.