3. 3.1. A. und B. sind Gesamteigentümer des Grundstücks GB X. Darauf befindet sich das Gebäude Nr. Y. Es ist heute unbestritten, dass der geschätzte jährliche Eigenmietwert CHF 25'780.00 (100 %) beträgt. Umstritten ist im Rekursverfahren ausschliesslich die beantragte temporäre Reduktion des Eigenmietwertes für das Jahr 2013. Wie bereits im SGE vom 18. September 2014 (3-RV.2014.80) in Sachen der Rekurrenten rechtskräftig begründet wurde, ist dafür erstinstanzlich die Steuerkommission Z. zuständig. 310 Spezialverwaltungsgericht 2017