68 Ermessensveranlagung; pflichtgemässes Ermessen (§ 191 Abs. 3 StG, § 193 Abs. 3 StG) - Die erhöhten Anforderungen an eine Einsprache gegen eine Ermessensveranlagung gelten nur, wenn die Ermessensausübung durch die Steuerkommission pflichtgemäss war. - Die Ermessensveranlagung durch die Steuerkommission ist nicht pflichtgemäss, wenn bei einer neu ausgebildeten Fitness-Instruktorin für die ersten zehn Monate ihrer Tätigkeit ein Gewinn von CHF 200'000 festgesetzt wird. Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 23. April 2015 in Sachen D.D. (3-RV.2014.82).