2.5 Nach Angabe des Spezialverwaltungsgerichtes wird das Archiv durch die Abteilung Steuern in grösseren Zeitabständen bereinigt. Aus Sicht der Beauftragten besteht kein Anlass daran zu zweifeln. Bevor die ausgeschiedenen Akten vernichtet werden, sind diese dem Staatsarchiv zur weiteren Aufbewahrung anzubieten. Erachtet das Staatsarchiv die Akten als aufbewahrungswürdig, werden sie vom Staatsarchiv übernommen und dort weiter eingelagert.