" 5.3. Das Kreisschreiben Nr. 41 "Freizügigkeit in der beruflichen Al- ters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge" der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 18. September 2014 behandelt – wie es der Titel sagt – die Auswirkungen des Freizügigkeitsgesetzes im Hinblick auf steuerliche Belange. In Bezug auf die in den Erw. 4.1. und 4.2. genannten gesetzlichen Grundlagen in BVG und FZG werden – selbstverständlich – keine neuen oder anderen Grundsätze aufgestellt. Es ist dabei unbestritten, dass das Vorsorgeguthaben im Vorsorgekreislauf bleibt, wenn die Übertragung von einer Pensionskasse auf eine Freizügigkeitseinrichtung berechtigterweise erfolgt. 5.4.