falls das Reglement kein ordentliches Pensionierungsalter enthält, gilt das BVG-Rücktritts- alter. Somit können Versicherte anstelle der Altersrente die Freizügigkeitsleistung erhalten, wenn ihnen dies vorteilhafter erscheint. Eine reglementarische zwingende vorzeitige Pensionierung ist nur noch möglich, wenn Versicherte weder ihre Erwerbstätigkeit fortsetzen noch als arbeitslos gemeldet sind." 5.3.