der Veranlagungsverfügung vom 22. August 2013 erfasst. Die Rekurrentin hat diese Veranlagung (Jahressteuer) zu Recht nicht angefochten. Umstritten ist (…), ob die von der Rekurrentin auf zwei Freizügigkeitskonti übertragene Austrittsleistung aus der 2. Säule zusammen mit der Auszahlung aus der Säule 3a der Besteuerung (Jahressteuer) im Jahr 2013 unterliegt. (…) 5. 5.1. Nach Art. 10 Abs. 2 lit. a BVG endet die Versicherungspflicht, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht wird. Anspruch auf Altersleistungen haben Frauen, die das 64. Altersjahr zurückgelegt haben (Art. 13 Abs. 1 lit. b BVG in der seit dem 1. Januar 2005 gültigen Fassung).