den Lohnabrechnungen für die Monate Juni bis Dezember 2013 bezahlte die Rekurrentin keine Beiträge an die zuständige Pensionskasse S. mehr. Die Pensionskasse S. erstellte am 22. Mai 2013 eine Austrittsabrechnung mit einer per 31. Mai 2013 berechneten Austrittsleistung von CHF (…). 3.2. Die Austrittsleistung wurde auf zwei Freizügigkeitskonti übertragen: CHF (…) wurden mit Valuta 31. Mai 2013 dem Freizügigkeitskonto bei der A.-Bank gutgeschrieben, CHF (…) mit gleicher Valuta dem Freizügigkeitskonto bei der B.-Freizügigkeitsstiftung. Per 31. Dezember 2013 bestanden diese Freizügigkeitskonti unverändert. 4. 4.1. Gemäss § 31 Abs.1