Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 22. Oktober 2015 in Sachen V.H. (3-RV.2015.97) Aus den Erwägungen 3. 3.1. Die Rekurrentin wurde am X. Mai 2013 64 Jahre alt und erreichte damit das ordentliche Pensionsalter. Dessen ungeachtet arbeitete sie bis mindestens Ende 2013 für die gleiche Arbeitgeberin weiter (vgl. Lohnausweis der O. AG vom 31. Dezember 2013). Gemäss 340 Spezialverwaltungsgericht 2015