Dasselbe gilt auch für den im Jahr 2013 geleisteten Beitrag von CHF 1'686.00. 3.5. In Gutheissung des Rekurses ist daher die steuerbare Kapitalzahlung von CHF 485'809.00 um CHF 8'368.00 auf CHF 477'441.00 zu reduzieren. 61 Zeitpunkt der Besteuerung von Vorsorgeleistungen aus der 2. Säule (§ 31 Abs. 1 und 2 StG, § 45 Abs. 1 lit. a StG) Keine Überweisung von Pensionskassenguthaben (2. Säule) auf Freizügigkeitseinrichtungen nach der ordentlichen Pensionierung mehr möglich. Die Besteuerung erfolgt im Zeitpunkt des Erreichens des ordentlichen Pesnionsalters.