Dass gerade ein namhafter Teil der Kundschaft der X AG thailändisch-sprachig sein sollte, muss damit bezweifelt werden. Die Klientel für die genannten Produkte dürften Inhaber von Wohn- oder Geschäftsliegenschaften sein. Aufgrund dieser Ausgangslage wäre es umso mehr am Rekurrenten, detailliert darzulegen, inwiefern in seinem Berufsalltag Kontakte zu thailändisch sprechenden Personen (die darüber hinaus nur geringfügig deutsch sprechen) regelmässig vorkommen und ihm die Sprachkenntnisse bei der Arbeit konkret von Nutzen sind. (…) 2015 Abteilung Steuern 345