3.5. Auch wenn die Veranlagungspraxis im Kanton Aargau grosszügig ist, muss dennoch immer ein genügender Konnex zwischen der Fortbildung und dem ausgeübten Beruf bestehen (vgl. VGE vom 25. April 2014 in Sachen F.F. [WBE.2013.333]). (…) 4.2. Ein nennenswerter Nutzen der thailändischen Sprache beim Verkauf von Sonnenstoren und Wetterschutzsystemen in der Schweiz ist nicht erkennbar. Es handelt sich nicht um eine Branche, welche speziell durch Kontakte mit ausländischen Personen, insbesondere mit thailändischen Staatsangehörigen, geprägt wäre.