62 Weiterbildungskosten (§ 35 Abs. 1 lit. e StG) Auch bei Sprachkursen muss für die Abzugsfähigkeit der Kosten ein genügend enger Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit nachgewiesen werden. Insbesondere sind überwiegend, im Privatbereich des 344 Spezialverwaltungsgericht 2015 Steuerpflichtigen liegende Interessen am Spracherwerb in die Erwägungen einzubeziehen. Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 25. Juni 2015 in Sachen M.L. (3-RV.2015.60). Aus den Erwägungen