Zur Begründung wird ausgeführt, der neu erstellte Carport habe sowohl wertmässig als auch funktionell Veränderungen erfahren, weil er neu mit einer Wandverschalung verkleidet und im hinteren Teil ein geschlossener Schopfteil eingebaut worden sei. Die Vorinstanz stützt sich dabei auf die Baugesuch- 2015 Abteilung Steuern 357