Selbst wenn der Kurs offiziell erst anfangs Januar 2015 geendet hat, ist auf das Datum der Diplomfeier abzustellen, weil eine Diplomverleihung der letzte offizielle Akt einer Ausbildung darstellt. So wie trotz Exmatrikulation die Ausbildung noch andauern kann, wenn danach noch Prüfungen absolviert werden können, so ist umgekehrt die Ausbildung (spätestens) mit der Diplomverleihung auch dann beendet, wenn die offizielle Immatrikulation noch länger andauert. Dem Umstand, dass die Rekurrentin S.S. bis zum Antritt seiner Stelle am 1. Februar 2015 weiterhin finanziell unterstützt hat, hat die Vorinstanz zu Recht mit der Gewährung des Unterstützungsabzuges Rechnung getragen.