Es ist daher nach allgemeinen Gesichtspunkten zu beurteilen, wann die Ausbildung abgeschlossen wurde. In Frage kommen insbesondere die folgenden Zeitpunkte: - Exmatrikulation, - letzte Prüfung, - Erhalt des Prüfungsbescheids, - Diplomverleihung. Nach Auffassung von Bosshard/Bosshard/Lüdin, Sozialabzüge und Steuertarife im schweizerischen Steuerrecht, Zürich 2000, stellt der Tag der Diplomverleihung das Ende der Ausbildung dar, da an diesem Tag offiziell das Erreichen des Ausbildungsziels bescheinigt wird (S. 176 f.).