67 Aktenaufbewahrung/Aktenvernichtung; Zuständigkeit (§ 167 Abs. 1 StG). Über das Gesuch um Aktenvernichtung hat das Gesamtgericht zu entscheiden. Keine Vernichtung von anlässlich eines Augenscheines aufgenommenen Fotografien vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist. Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 10. Februar 2015 in Sachen J.D. (3-RV.2015.9).