von CHF 37'284.00 plus die deklarierte Gehaltsnebenleistungen (Ziff. 2.1) von CHF 3'600.00 ergeben einen jährlichen Bruttolohn von 40'884.00, was dem Mindestlohn im Gastgewerbe für Mitarbeitende ohne Berufslehre von CHF 3'407.00 pro Monat entspricht (Jahreslohn / 12; Art. 10 Abs. 1 des Landes-Gesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes; Bundesratsbeschlusses über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landes-Ge- samtarbeitsvertrages des Gastgewerbes vom 26. November 2013, in Kraft seit 1. Januar 2014). Der 13. Monatslohn ist vorliegend als Gratifikation ausgewiesen, was angesichts des vertraglichen Anspruchs der Rekurrentin nicht korrekt ist (Art.