Die eingereichte Lohnabrechnung vom August 2014 zeigt, dass der Rekurrentin neben dem "Monatslohn" von brutto CHF 3'107.00 eine "Gratisverpflegung" von brutto CHF 300.00 ausgerichtet wurde, was einen Bruttolohn von total CHF 3'407.00 ergibt. Neben den üblichen Sozialversicherungsbeiträgen wurde ein "Ausgleich Naturallohn" von CHF 300.00 in Abzug gebracht. 5.3. 5.3.1. Der Rekurrentin wurde ein Teil des Bruttolohnes in Form einer Naturalleistung (Verpflegung im Betrieb) ausgerichtet. Ob dies gemäss dem GAV zulässig war, kann an dieser Stelle offen bleiben. Der Lohn gemäss Lohnausweis (Ziff. 1.) von CHF 37'284.00 plus die deklarierte Gehaltsnebenleistungen (Ziff.