5.2.1. Der Lohnausweis 2014 der Rekurrentin (…) weist neben dem Bruttolohn von CHF 37'284.00 (Ziff. 1; entspricht 12 x CHF 3'107.00) Gehaltsnebenleistungen "Verpflegung, Unterkunft" von CHF 3'600.00 aus (Ziff. 2.1; entspricht 12 x CHF 300.00). Die deklarierten Naturaleinkünfte entsprechen dem Merkblatt N2/2007 der EStV (CHF 3'600.00 pro Jahr für das Mittagessen; Erw. 4.1.2.). 5.2.2. Die eingereichte Lohnabrechnung vom August 2014 zeigt, dass der Rekurrentin neben dem "Monatslohn" von brutto CHF 3'107.00 eine "Gratisverpflegung" von brutto CHF 300.00 ausgerichtet wurde, was einen Bruttolohn von total CHF 3'407.00 ergibt.