Diese werden auch bei den kantonalen Steuern verwendet, was angesichts der inhaltlich übereinstimmenden Rechtsgrundlage überzeugt (VGE vom 23. August 2007 in Sachen A. + F.D. [WBE.2007.138]). Die Merkblätter stellen Verwaltungsanweisungen im Hinblick auf eine möglichst einheitliche und rechtsgleiche Verwaltungspraxis dar, denen aber nicht Rechtsetzungscharakter zukommt (StE 2012 B 12 Nr. 1; Bundesgerichtsurteil vom 18. Mai 2004 [2P.105/2004]). Das Merkblatt N2/2007 (Naturalbezüge von Arbeitnehmenden) der EStV regelt die Bewertung von Verpflegung und Unterkunft von Unselbständigerwerbenden.