Entgegen der Auffassung der Rekurrentin besteht kein absoluter Anspruch auf pauschale Wertberichtigung von Debitoren. Bei verbundenen Unternehmen, wie es die Rekurrentin, die X. Deutschland GmbH und die X. Austria GmbH sind, kann durchaus ein Nachweis des konkreten Kreditrisikos verlangt werden. Diesen Nachweis hat die Rekurrentin nicht erbracht. Dass und wie sich die Rekurrentin um die Einforderung der Guthaben bei der X. 356 Spezialverwaltungsgericht 2016