62 Rückstellung; Delkredere; Konzern (§ 68 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 StG). - Forderungen zwischen verbundenen Unternehmen (Mutter- und Schwestergesellschaft) sind einer vorläufigen Wertberichtigung (Del- kredere-Rückstellung) in der Regel nicht zugänglich. - Nur wenn die Forderungsgefährdung durch Umstände bewirkt wurde, welche ausserhalb der Beeinflussungsmöglichkeiten der gemeinsamen Aktionäre liegen und auch unter unabhängigen Unternehmen zu einer vorläufigen Wertberichtigung berechtigen, ist eine Delkre- dere-Rückstellung bzw. eine Wertberichtigung auf der Forderung geschäftsmässig begründet.