mit einem Fahrrad zurückzulegen. Bei der Variante Park & Ride wird praxisgemäss, sofern nicht tatsächlich ein Fahrrad benutzt wird, auf die Nutzung des privaten Fahrzeuges abgestellt (SGE vom 20. März 2014 in Sachen F.M. [3-RV.2012.193], mit Hinweis […]; RGE vom 24. Mai 2012 in Sachen S.B. [3-RV.2011.102]).