60 Berufskosten; Fahrtkosten (§ 35 Abs. 1 lit. a StG) Der Vorrang der öffentlichen Verkehrsmittel verlangt, dass auch Park & Ride-Möglichkeiten berücksichtigt werden. Bei dieser Variante wird für die Fahrten zum Bahnhof grundsätzlich praxisgemäss auf die Nutzung des privaten Fahrzeuges abgestellt. Wird der Arbeitsweg effektiv mit dem Auto zurückgelegt, ist für die abzugsfähigen Kosten der Variante Park & Ride eine hypothetische Berechnung vorzunehmen. Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 25. Februar 2016 in Sachen F.C. (3-RV.2015.112). Aus den Erwägungen