Bei den Kosten für Ersatzbauten handle es sich gemäss der Praxis des Kantonalen Steueramtes und der Rechtsprechung um nicht abzugsberechtigte Investitionen. Da für den Ersatz des Carports keine Kosten zum Abzug zugelassen werden können, wird die Gewährung des Pauschalabzuges von CHF 3'173.00, also eine Erhöhung des steuerbaren Einkommens von CHF 85'730.00 um