auszugehen, sondern von Verbrauchsmaterial. Das verbuchte Warenlagerdrittel von CHF 3'030.10 ist aufzurechnen. 4.5. Dasselbe wie für das Futter gilt bei der Streue. Bei Einkäufen für total CHF 5'910.25 und Wiederverkäufen im Wert von CHF 168.00 wird der weitaus grösste Teil selbst verbraucht. Es ist von Verbrauchsmaterial auszugehen und das gebuchte Warenlagerdrittel von CHF 1'530.90 ist nicht zu gewähren. 4.6. 4.6.1. In Bezug auf den Tierbestand von 23'791 Junghennen mit einem Buchwert von CHF 113'622.20 ist vorab festzuhalten, dass diese verkauft werden sollen und es sich insofern um Handelsvieh handelt, und nicht um Nutzvieh.